Schriftliche und Mündliche (Übersetzungen/Beglaubigungen)
SCHRIFTLICHE ÜBERSETZUNGEN werden einfach (ohne Stempel des Gerichts- dolmetschers) oder beglaubigt (mit Stempel des Gerichtsdolmetschers) angefertigt.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN dürfen nur von einem, vom Präsidententen des zuständigen Gerichtes ernannten und vereidigten, Gerichtsdolmetscher angefertigt werden.
MÜNDLICHE ÜBERSETZUNGEN erfolgen nach ausgesprochenem Satz oder kurzem Text.
Die Inhalte werden natürlich streng vertraulich behandelt.
© Diana Milinović